| Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 4 (Gruppe im Löscheinsatz) bei Ausbildung und Einsatz die folgenden Teile: | |||||
| Persönliche Schutzausrüstung (Grundausstattung): - Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier - Feuerwehreinsatzanzug (NOMEX-ANZUG) - Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen/Schnittschutz) - Feuerwehrstiefel nach Fw-Vorschrift (Stahlkappe/Sohle) Besondere Persönliche Schutzausrüstung: - Chemikalienschutzanzug (CSA) - Strahlenschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe) - Hitzeschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe) - Motorsägenschutzausrüstung (Helm, Hose, Jacke) - Atemschutz (Pressluftatemgerät) - Ölschutz weitere Schutzanzüge |
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