Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören nach § 6 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschriften) und u.a. der FwDV 4 (Gruppe im Löscheinsatz) bei Ausbildung und Einsatz die folgenden Teile:
 
Persönliche Schutzausrüstung
(Grundausstattung):

- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Klappvisier
- Feuerwehreinsatzanzug (NOMEX-ANZUG)
- Arbeitshandschuhe nach Fw-Vorschrift (Stulpen/Schnittschutz)
- Feuerwehrstiefel nach Fw-Vorschrift (Stahlkappe/Sohle)

Besondere Persönliche Schutzausrüstung:

- Chemikalienschutzanzug (CSA)
- Strahlenschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe)
- Hitzeschutz (Anzug, Kopfhaube und Handschuhe)
- Motorsägenschutzausrüstung (Helm, Hose, Jacke)
- Atemschutz (Pressluftatemgerät)
- Ölschutz


weitere Schutzanzüge